UPDATE: COVID-19 / Coronavirus und Bestattungen

UPDATE - gültig ab 21.09.2021

Ab dem 21.9.2021 gelten neue Regelungen zur Benutzung der Kapellen auf den Friedhöfen der Stadt Bielefeld (kirchliche Friedhöfe wie z.B. Stieghorst, Heepen, Jöllenbeck und Brackwede können von diesen Regelungen abweichen).
Der wichtigste Punkt:
- Die Teilnehmerzahl in der Kapelle wurde auf die Sitzplätze erhöht.
In der Vergangenheit war die max. Personenzahl in der Kapelle stark beschränkt. Nun dürfen z.B. in die Kapelle des Sudbrackfriedhofes statt 16 Personen bis zu 80 Personen Platz nehmen.
- Beim betreten der Kapelle ist ein 3G-Nachweis zu erbringen.
- In der Kondolenzschlange und während der Trauerfeier ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen sowie die Hände zu desinfizieren.
- Singen mit Mund-Nasenschutz ist gestattet.
Für weitere Fragen, ruft uns gerne an oder schreibt eine Mail.

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