
Patientenverfügung digital hinterlegen: Was ab 1. Oktober 2026 gilt
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können ab 1. Oktober 2026 als digitale Abschriften im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Wir erklären, wer dabei hilft und was Sie beachten sollten.


